Teilnahmebedingungen und Hinweise zur Verwendung Deiner persönlichen Daten im Rahmen von FC Augsburg Gewinnspielen

 

1. Veranstalter, Geltungsbereich und Vereinbarung der Teilnahmebedingungen 
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen der FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, (nachfolgend „FCA“) veranstaltet und durchgeführt wird.  

1.2 Die Gewinnspiel-Aktion wird vom FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Bürgermeister-Ulrich-Str. 90, 86199 Augsburg veranstaltet. Der FCA führt Gewinnspiele gelegentlich mit Kooperationspartnern durch, die die Gewinne zur Verfügung stellen („Gewinnsponsor“). Soweit ein Gewinnsponsor den Gewinn stellt, ist dieser allein Auslobender i.S.d. § 657 BGB und nachfolgend ausdrücklich benannt.  

1.3 Im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels vertritt der FCA den Gewinnsponsor. Mitteilungen an FCA erfolgen via E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: marketing@fcaugsburg.de 

1.4 Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
1.5 Im Folgenden umfasst der Begriff „Gewinnspiel“ die FC Augsburg „Pflanzaktion für den FCA-Wald“-Verlosung.
 
 

 

2. Teilnahmeberechtigung  

2.1Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Minderjährige Personen unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

2.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des FCA und Mitarbeiter von etwaig beteiligten Gewinnsponsoren und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft. 

2.3 Jede Person darf nur einmalig am Gewinnspiel teilnehmen. Der FCA behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Teilnahme für mehrerer Personen gemäß Ziffer 5.1 auszuschließen.
2.4 Im Rahmen der Teilnahme fallen keine Kosten gegenüber dem FCA an. Die Teilnahme ist nicht an den Kauf einer Ware, einer Dienstleistung oder einer Spende gebunden. 
2.5 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse, Anschrift oder Telefonnummer) verantwortlich.  
2.6 Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn alle angegebenen Daten vollständig und richtig sind. 

 

 

3. Teilnahme und Ablauf des Gewinnspiels 

3.1 Das Gewinnspiel startet am 3. April 2022 auf der Webseite (https://cloud.1907.fcaugsburg.de/fca-wald-pflanzaktion) des FCA und endet am 10. April 2022 um 23.59 Uhr (CET).  

3.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Ausfüllen und Absenden der über die FCA Website erreichbaren Gewinnspielmaske während des genannten Durchführungszeitraums. Sofern die Bestellung des Newsletter Bestandteil der Teilnahmehandlung ist, können diese sofort nach Teilnahme widerrufen werden, ohne dadurch Einfluss auf die Gewinnspielteilnahme zu nehmen. 

3.3 Den nach Ziffer 2 teilnahmeberechtigten Teilnehmern des Gewinnspiels, die sämtliche erforderlichen Teilnahmehandlungen erfüllt haben, steht bei Anwendung eines technischen Auswahlverfahrens während der gesamten Dauer des Gewinnspiels die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit zu, ausgewählt zu werden. Der Zeitpunkt als auch die Auswahl der Nutzer ist in diesem Fall dem Zufallsprinzip unterworfen.  

3.4 Alle Teilnehmer nehmen automatisch an den folgenden Ziehungen im Rahmen des Gewinnspiels teil. Diejenigen Teilnehmer, die bei einer Ziehung gewonnen haben, sind bei allen weiteren Ziehungen vom Gewinn ausgeschlossen.

 

4. Gewinn 

4.1 Unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels i.S.d. Ziffer 3.3 werden nachfolgende Preise verlost:

  • Teilnahme an einer exklusiven Pflanzaktion, an der unter anderem auch FCA-Spieler anpacken
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. 

4.2 Gegebenenfalls weicht der überreichte Gewinn von der bildlichen oder mündlichen Präsentation ab. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u. ä. sind möglich. FCA bzw. deren Kooperationspartner oder der Gewinnsponsor kann einen dem als Gewinn ausgelobten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Besteht der Gewinn aus einer Interaktion mit einer natürlichen Person (bspw. Treffen oder Videotelefonat mit einem Spieler des FCA) kann der FCA diese Person durch eine ihr vergleichbare andere Person ersetzen. 

4.3 Der Sachpreis wird dem Gewinner kostenfrei zugestellt. 

4.4 Sachpreise und Gewinngutscheine werden ggf. direkt vom Gewinnsponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten an die vom Gewinner angegebenen Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt regelmäßig 4 (vier) Wochen nach dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann je nach den Umständen in angemessener Weise verlängert werden. 

4.5 Sachpreise werden nicht in bar ausgezahlt. Soweit der Gewinn nicht mehr lieferbar sein sollte, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz oder Gutschein von FCA bzw. dem jeweiligen Gewinnsponsor. 

 

5. Ausschluss von Teilnehmern 

5.1 FCA behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, z.B. durch unwahre Angaben oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. 

5.2 FCA kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich in den Angeboten oder Veranstaltungen von FCA in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden. 

 

 

6. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns 

Stellt FCA bzw. der Gewinnsponsor nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziff. 2 war, ist FCA bzw. der Gewinnsponsor berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern. 

 

7. Veröffentlichung von Namen
FCA ist berechtigt in Übereinstimmung mit dem Gewinnspiel-Datenschutzhinweis (vgl. Ziff. 13 unten), den Namen des Gewinners/der Gewinnerin öffentlich auf ihren Online-Plattformen bzw. derer ihrer Kooperationspartner, insbesondere der Gewinnsponsoren, bekannt zu geben. Die Veröffentlichung ist keine Gewinnbenachrichtigung und begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Gewinns.
 

 

8. Abbruch Gewinnspiel 

8.1 FCA behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels von FCA nicht gewährleistet bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen FCA zu. FCA behält sich die Geltendmachung des entstandenen Schadens für den Fall, dass der Abbruch durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, ausdrücklich vor. 

8.2 Ist dem FCA im Falle höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtung dem Gewinner gegenüber vorübergehend bzw. zum ursprünglich angegebenen Zeitpunkt nicht möglich, hat der Gewinner keinen Anspruch auf die Erfüllung zum ursprünglich angegebenen Zeitpunkt. Die Gewinnausschüttung wird erfolgen, wenn das vorübergehende Hindernis entfallen ist. Ist dem FCA im Falle höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtung dem Gewinner gegenüber vorübergehend nicht möglich, erlischt der Anspruch des Gewinners auf den Gewinn. Für etwaige vom Gewinner in Erwartung der Gewinnausschüttung vergebliche getätigte Aufwendungen, entstandene Kosten oder sonstige Schäden haftet FCA nicht. 

8.3 Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außergewöhnliches Ereignis. Ein solches ist insbesondere, aber nicht abschließend gegeben im Fall von Krieg, Unruhe oder Attentate, Terrorwarnung, Bombendrohung, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Gefahr für Leib und Leben, Unwetter, Epidemien, Pandemien oder Quarantäne, schwere Unfälle, Maßnahmen der Regierung oder andere behördliche Eingriffe sowie allen ähnlichen Umstände. 

 

9. Gewährleistung 

9.1 Gewinne, die gemäß Angebot von Kooperationspartnern bzw. Gewinnsponsoren gestellt werden, bietet FCA nur in deren Namen an. FCA ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel. 

9.2 Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gewinns FCA bzw. den Kooperationspartnern und Gewinnsponsoren, soweit diese den Gewinn stellen, mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. 

9.3 FCA übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind. 9.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften soweit diese anwendbar sind, wobei die haftungseinschränkenden Regelungen gemäß Ziffer 10. im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz zur Anwendung kommen. 

 

10. Haftung 

10.1 FCA haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Gewinnsponsoren geäußert und verbreitet werden und die mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen. 

10.2 Für die Haftung des FCA bzw. des Gewinnsponsors sowie für die Haftung der jeweiligen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:  

  • Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie ist die Haftung unbegrenzt. 
  • Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der vorhersehbare und vertragstypische Schaden ist bei einem Gewinnspiel mit mehreren Gewinnen beschränkt auf den Betrag, der dem einfachen Wert des Hauptgewinns entspricht, und bei einem Gewinnspiel mit einem Gewinn auf den Betrag, der dem einfachen Wert dieses Gewinns entspricht.  
  • Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 
10.3 Die Ziff. 10.2 bis 10.4 der Teilnahmebedingungen gelten entsprechend für die Haftung des FCA und seiner Erfüllungsgehilfen bzw. des Gewinnsponsors und seiner Erfüllungsgehilfen für vergebliche Aufwendungen. 

10.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. 

 

11. Verhältnis mündliche Angaben/schriftliche Teilnahmebedingungen  

Weichen mündliche Angaben in den Angeboten inhaltlich von den vorstehenden Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen besonderen Teilnahmebedingung des jeweiligen Gewinnspiels. 

 

12. Sonstige Regelungen zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels 

12.1 Jeder Teilnehmer ist auf einen Gewinn begrenzt. 

12.2 Der Gewinner wird von FCA bzw. vom Kooperationspartner oder Gewinnsponsor nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich benachrichtigt. Erst mit der Benachrichtigung entsteht der Gewinnanspruch. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist FCA nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. 

12.3 FCA wird den Gewinner in der Gewinnbenachrichtigung auffordern, den Zugang der Gewinnbenachrichtigung zu bestätigen und FCA etwaig zusätzlich benötigte Informationen für die Lieferung des Gewinns mitzuteilen, insbesondere ggf. eine Lieferanschrift, an die der Gewinn zugestellt werden kann. Der Teilnehmer hat seine postalische Adresse bzw. Telefonnummer korrekt anzugeben. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, soweit der Teilnehmer innerhalb von 2 Tagen nach der Benachrichtigung über den Gewinn die angeforderten Informationen nicht bereitstellt und der Teilnehmer dies zu vertreten hat. In einem solchen Fall ist FCA berechtigt, mittels einer erneuten Auswahl einen neuen Gewinner zu ermitteln. Bei Gewinnen, die zeitlich gebunden sind, können auch kürzere Fristen zur Anwendung kommen.  

 

13. Datenschutzhinweis
Informationen zur Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels durch FCA findest Du in unseren Datenschutzhinweisen. Nähere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten im Allgemeinen findest Du unter https://www.fcaugsburg.de/page/datenschutz-176.
 

 

14. Nutzungsrecht 

14.1 Soweit im Rahmen des Gewinnspiels bzw. der Übermittlung des Gewinns Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen – bspw. während einer Veranstaltung, zu deren Teilnahme der Gewinn berechtigt – erstellt werden, räumt der Teilnehmer dem FCA das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die im Zusammenhang mit dem Gewinn angefertigten Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung kontextgebunden unter anderem zur wiederholten Berichterstattung sowie ggf. zu Werbezwecken durch die FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, dem Fußball-Club Augsburg 1907 e.V, durch ihre Kooperationspartner bzw. Gewinnsponsoren in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Online-Plattformen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Der Verwendungsbereich ist hierbei weder sprachlich, räumlich, inhaltlich noch zeitlich beschränkt. 

14.2 Sobald wir datenschutzrechtlich zur Löschung der Daten bzw. zur Unterlassung der weiteren Verarbeitung verpflichtet sind, unterbleibt die weitere Nutzung der Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in dem Maß, in dem wir zur Löschung bzw. Unterlassung der weiteren Verwendung verpflichtet sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzhinweisen. 

 

15. Rechtsweg, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit 

15.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kollisionsregeln und des UN-Kaufrechts. Hat der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums als Deutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten. 

15.3 Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. 

15.4 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. 

15.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei. 

15.6 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den Teilnahmebedingungen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. 

 

16. Gewinnspielanbieter 
FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA
Bürgermeister-Ulrich-Str. 90
86199 Augsburg 
HRB 21446, Amtsgericht Augsburg vertreten durch die Geschäftsführung Michael Ströll, Stefan Reuter, Klaus Hofmann
Telefon: +49 821 650 40 0
Telefax: +49 821 650 40 589
E-Mail: info@fcaugsburg.de
Web: https://www.fcaugsburg.de/